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Aktenzeichen V 334/84

Datum 15.04.1885

Leitsatz 1. Kann der Eigentümer von zwei benachbarten Grundstücken dem einen derselben zu Gunsten des anderen eine Grundgerechtigkeit auflegen? 2. Bedarf es eines besonderen Rechtsaktes behufs Bestellung einer Grundgerechtigkeit, wenn der Veräußerer und der Erwerber eines Grundstückes gewollt haben, daß die bisherige Benutzungsart desselben zu Gunsten eines anderen Grundstückes fortdauern soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D3B0249

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