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Aktenzeichen IV 26/85
Datum 11.05.1885
Leitsatz Wird die Befugnis des Käufers, auf Grund eines beim Abschlusse des Vertrages vorhanden gewesenen Irrtumes in einer gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaft des Kaufgegenstandes vom Vertrage abzugehen, dadurch ausgeschlossen, daß der Verkäufer imstande ist, die fehlende Eigenschaft bis zu der im Vertrage bestimmten Zeit der Übergabe zu gewähren?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D440281
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