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Aktenzeichen V 453/84

Datum 10.06.1885

Leitsatz Sind Eheleute nach den Vorschriften des Allgemeinen Landrechtes bei Prozessen, welche das Eigentum an einem der Frau gehörigen und von ihr dem Manne eingebrachten Grundstücke betreffen, als notwendige Streitgenossen im Sinne des §. 59 C.P.O. anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D460290

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