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Aktenzeichen II 467/84

Datum 17.03.1885

Leitsatz 1. Wird nach rheinischem Rechte die Klage des Käufers von Mobilien auf Aufhebung einer Pfändung dadurch ausgeschlossen, daß der Verkäufer im Besitze der angekauften Gegenstände belassen wurde? 2. Verliert ein Vertrag die Eigenschaft eines Kaufgeschäftes durch die Verabredung, daß der Ankäufer den Kaufgegenstand weiter veräußern, sich aus dem Erlöse bezahlt machen und den seine Forderung übersteigenden Mehrerlös dem Verkäufer herauszahlen solle? 3. Kann die Hingabe an Zahlungsstatt auch dann der Anfechtung unterliegen, wenn das Geschäft für den Schuldner ein vorteilhaftes war? 4. Begründet eine ungerechtfertigte Pfändung Anspruch auf Schadensersatz?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D480298

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