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Aktenzeichen II 395/84

Datum 10.02.1885

Leitsatz 1. Begründet es die Nichtigkeit eines öffentlichen Testamentes, wenn der Testierende bei seinem Diktate einen vom Notar gefertigten Entwurf benutzt, oder wenn der Notar das Testament nicht wortgetreu so niederschreibt, wie es diktiert ist? 2. Schließt die Bestimmung in Art. 909 Abs. 2 Ziff. 2 Code civil, indem sie nur von Universalverfügungen spricht, Partikularvermächtnisse aus?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D4B0306

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