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Aktenzeichen III 7/85

Datum 28.01.1885

Leitsatz 1. Gebührenansätze der Rechtsanwälte: a) für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, b) für einen Antrag auf Sicherung des Beweises zum Zwecke der Begründung jenes Antrages, c) für die Beweisaufnahme in dem hierdurch hervorgerufenen besonderen Verfahren, nach den §§. 20. 22. 23. 29. 30 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Sinn und gegenseitiges Verhältnis dieser gesetzlichen Vorschriften. 2. Liegt ein neuer selbständiger Beschwerdegrund vor, wenn die bestätigende Entscheidung des Oberlandesgerichtes ihrem Sinne nach dem Beschwerdeführer ungünstiger ist, als die Entscheidung des Landgerichtes? 3. Kostenerstattungspflicht des Prozeßgegners bei dem Inzidentverfahren auf Sicherung des Beweises? 4. Prozessualische Bedeutung der von dem Amtsgerichte auf Grund des §. 820 C.P.O. erlassenen Verfügung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D4F0319

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