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Aktenzeichen V 219/84
Datum 31.01.1885
Leitsatz Ist die Berufung gegen ein Erkenntnis zulässig, durch welches der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zurückgewiesen wird, falls es sich nach inzwischen rechtskräftig entschiedener Hauptsache nur noch um den Kostenpunkt handelt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D500327
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