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Aktenzeichen II 530/84
Datum 31.03.1885
Leitsatz 1. Muß in Fällen, wo die dem Urkundenprozesse zu Grunde liegende Urkunde (Wechsel) von einem Prokuristen unterzeichnet ist, auch diese Eigenschaft durch eine der Klage beizufügende Urkunde dargethan sein? 2. Kann die Offenkundigkeit (§. 264 C.P.O.) die Vorlage einer Urkunde ersetzen? Begriff der Offenkundigkeit.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D610369
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