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Aktenzeichen I 453/84
Datum 04.02.1885
Leitsatz Erfüllungsort für die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises. Ist bei Zurückweisung einer prozeßhindernden Einrede auf Grund des §. 87 C.P.O. über die Kosten zu erkennen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D710411
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