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Aktenzeichen I 478/84

Datum 21.02.1885

Leitsatz Darf der Berufungsrichter, wenn über die Erklärungen der in erster Instanz vernommenen Sachverständigen in den Gründen des ersten Urteiles Angaben enthalten sind, aus welchen sich wesentliche Abänderungen oder Ergänzungen desjenigen ergeben, was nach dem Sitzungsprotokolle von den Sachverständigen erklärt worden ist, bei der Beweiswürdigung seine Überzeugung auf diese Angaben stützen, wenn er erklärt, er habe keinen Grund ihre Richtigkeit zu bezweifeln?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D740418

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