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Aktenzeichen V 453/84

Datum 10.06.1885

Leitsatz Sind Eheleute nach den Vorschriften des preußischen Allgem. Landrechtes bei Prozessen, welche das Eigentum an einem der Ehefrau gehörigen und von ihr dem Ehemanne eingebrachten Grundstücke betreffen, als notwendige Streitgenossen im Sinne des §. 59 C.P.O. anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400D7A0435

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