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Aktenzeichen III 381/29

Datum 16.09.1930

Leitsatz Kann ein Notar, der unter Verletzung seiner amtlichen Belehrungspflicht einen Knebelvertrag und einen wucherlichen Darlehensvertrag beurkundet hat, gegenüber der Ersatzklage des geschädigten Gläubigers mit Erfolg einwenden, daß diesem ein für den Vertragsschluß mitursächliches Verschulden oder gar ein Verstoß gegen die guten Sitten zur Last falle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082010001

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