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Aktenzeichen IV 493/29

Datum 22.09.1930

Leitsatz 1. Gerät die Hauptniederlassung einer deutschen Bank in Verzug, wenn sie das Guthaben, das ein Deutscher bei ihrer im besetzten Gebiet befindlichen Zweigniederlassung hat, auf Mahnung des Berechtigten deshalb nicht auszahlt, weil das Vermögen der Zweigniederlassung und das genannte Guthaben vom Feinde beschlagnahmt worden ist? 2. Zur Frage des Verschuldens einer Bank bei nicht rechtzeitiger Erledigung von Eilaufträgen. 3. Ist die Frage, ob eine in der Inflationszeit geleistete Zahlung als vollwertig anzunehmen war, weil noch der Satz Mark gleich Mark in Geltung war, auch beim Verzug von Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082050023

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