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Aktenzeichen VII 6/30
Datum 23.09.1930
Leitsatz Wie ist bei einer Lebensversicherung die Bedingung auszulegen, wonach die Leistungspflicht der Gesellschaft mit der ersten Prämienzahlung beginnt, vorausgesetzt daß der Versicherte seit der ärztlichen Untersuchung nicht erheblich erkrankte?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640820B0055
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