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Aktenzeichen VII 73/30
Datum 07.10.1930
Leitsatz Können auf öffentlichrechtlichem Gebiet auch ohne einen privatrechtlichen Vertrag schuldrechtliche Verpflichtungen entstehen, die nach privatrechtlichen Grundsätzen zu behandeln sind, und gehört zu ihnen auch die Pflicht, bei öffentlichrechtlichen Maßnahmen dem Schutz der von ihnen Betroffenen Rechnung zu tragen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082150097
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