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Aktenzeichen V B 12/30
Datum 22.10.1930
Leitsatz Liegt im Sinne der Vorschriften in § 74 Abs. 1 Satz 5 des Aufwertungsgesetzes, § 28 Abs. 2, 3 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Gleichheit der Rechtsfrage vor, wenn im Verfahren auf sofortige Beschwerde in Aufwertungssachen dieselbe Frage zur Entscheidung steht, über die sich das Reichsgericht schon als Revisionsgericht in einer bürgerlichen Rechtsstreitigkeit ausgesprochen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082190106
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