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Aktenzeichen I 128/30

Datum 22.10.1930

Leitsatz 1. Wann kann der Patentinhaber vom Verletzer gemäß § 35 PatG. denjenigen Betrag herausverlangen, um welchen der Verlust, den der Verletzer bei Herstellung und Vertrieb des betreffenden Gegenstandes gehabt hat, noch gewachsen wäre, wenn der Verletzer hierbei das Patent nicht benutzt hätte (sog. Verlustersparnis)? 2. Zur Schadensermittlung gemäß § 287 ZPO.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640821A0108

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