zurück
Aktenzeichen I 128/30
Datum 22.10.1930
Leitsatz 1. Wann kann der Patentinhaber vom Verletzer gemäß § 35 PatG. denjenigen Betrag herausverlangen, um welchen der Verlust, den der Verletzer bei Herstellung und Vertrieb des betreffenden Gegenstandes gehabt hat, noch gewachsen wäre, wenn der Verletzer hierbei das Patent nicht benutzt hätte (sog. Verlustersparnis)? 2. Zur Schadensermittlung gemäß § 287 ZPO.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640821A0108
zurück