zurück
Aktenzeichen VI 798/29
Datum 23.10.1930
Leitsatz 1. Setzt der Ausgleichsanspruch schuldrechtliche Beziehungen zwischen dem Gläubiger und dem in Anspruch Genommenen voraus oder richtet er sich nach Art eines dinglichen Anspruchs gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer? 2. Ist die Abtretung des Ausgleichsanspruchs an den Ausgleichsberechtigten wirksam? Kann eine solche Abtretung auch stillschweigend erfolgen? 3. Bewirkt die Abtretung der Rechte aus einem gegenseitigen Vertrag auch den Übergang der Verpflichtungen des Abtretenden mit unmittelbarer Wirkung zugunsten seines Vertragsgegners?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640821B0115
zurück