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Aktenzeichen VI 569/29
Datum 23.06.1930
Leitsatz Ist bei einem Zusammenstoß von Kraftfahrzeugen der verletzte Halter (Führer) des einen Fahrzeugs auch ohne Verschulden ausgleichungspflichtig?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640821E0129
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