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Aktenzeichen I 370/28
Datum 29.10.1930
Leitsatz 1. Ist bei der auf rechtswidrige Entnahme gestützten Nichtigkeitsklage nur die Identität des Gegenstands des angegriffenen Patents mit der entnommenen Erfindung nachzuprüfen oder ist auch der Schutzumfang des angegriffenen Patents zu erörtern? 2. Ist im Verletzungsstreit der Einwand zulässig, daß der Patentinhaber die dem Klagepatent zugrunde liegende Erfindung dem Gegner rechtswidrig entnommen habe?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082230158
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