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Aktenzeichen V 287/29
Datum 01.11.1930
Leitsatz 1. Kann ein Grundstückseigentümer wegen dauernder Entziehung von Grundwasser, die ohne Verleihung des Rechts dazu stattgefunden hat, Schadensersatz für einzelne Jahre nach den in diesen entstandenen Ertragsausfällen fordern oder muß er den Schadensersatz als Gesamtentschädigung für die gesamte Entwertung des beeinträchtigten Grundstücks berechnen? 2. Kann ein Teilbetrag aus der Gesamtentschädigung eingeklagt werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082290185
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