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Aktenzeichen V 316/29

Datum 05.11.1930

Leitsatz 1. Wurde die Versicherungsunternehmung durch § 8 der Dritten Steuernotverordnung unmittelbar in der Verfügung über ihr in den Aufwertungsstock fallendes Vermögen beschränkt? 2. Bedurfte es einer Anmeldung zur Aufwertung nach § 16 AufwG., wenn nach dem 13. Februar 1924 auf Grund einer Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner eine Vorkriegshypothek durch eine den gesetzlichen Aufwertungsbetrag nicht erreichende Feingoldhypothek ersetzt worden war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640822A0191

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