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Aktenzeichen VI 22/30
Datum 06.11.1930
Leitsatz 1. Erstreckt sich die Verfügungsbeschränkung nach § 77 des Reichsversorgungsgesetzes auf bereits im Grundbuch eingetragene Rechte? 2. Unter welchen Umständen verstößt die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts der Genossenschaft für den Fall des Austritts eines Genossen gegen § 65 des Genossenschaftsgesetzes?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640822C0209
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