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Aktenzeichen VII 96/30

Datum 11.11.1930

Leitsatz 1. Wird eine Hypothekenforderung dadurch im Sinne der Tarifstelle 15 Abs. 5b des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 27. Oktober 1924 "gesichert", daß in der Schuldurkunde die Eintragung einer Vormerkung nach § 1179 BGB. bewilligt und beantragt wird? 2. Was gehört zur Beurkundung des sicherzustellenden Rechts im Sinne des Abs. 3 jener Tarifstelle?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082330231

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