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Aktenzeichen VII 644/29

Datum 21.11.1930

Leitsatz Findet § 176 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes auch dann Anwendung, wenn der Versicherer den Versicherungsvertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherungsnehmer mit Erfolg angefochten hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640823C0271

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