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Aktenzeichen I 54/30

Datum 29.11.1930

Leitsatz 1. Wie weit reicht die Rechtskraft eines im Vorprozeß ergangenen Urteils für den Streitverkündeten des Vorprozesses als Partei des Nachprozesses? 2. Welche Rechtslage ergibt sich, wenn der Streitverkündete nicht dem Streitverkünder, sondern der Gegenpartei beitritt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082410297

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