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Aktenzeichen IV 688/29
Datum 13.10.1930
Leitsatz 1. Wem steht der Anspruch auf Vergütung aus § 951 BGB. zu, wenn der Eigentümer beweglicher Sachen diese auf dem Grundstück eines anderen auf Grund Vertrags mit einem Dritten einbaut? 2. Wonach bestimmt sich der Umfang der Vergütung und nach welchem Zeitpunkt ist sie zu bemessen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082430310
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