zurück

Aktenzeichen VII 627/29

Datum 28.11.1930

Leitsatz Kann jede Reichsmarkschuld, auch eine Wertschuld, dadurch getilgt werden, daß der Nennbetrag in Reichsmark gezahlt wird? Gilt das auch dann, wenn die Kaufkraft der Reichsmark, z. B. nach den Reichs-Teuerungsrichtzahlen, zur Zeit der Entstehung der Schuld höher war als im Zeitpunkt der Zahlung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640824D0367

Download PDF

zurück