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Aktenzeichen VIII 401/30

Datum 01.12.1930

Leitsatz Muß der Rechtsstreit als erledigt angesehen werden, wenn gegen ein zuungunsten des Beklagten ergangenes vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, dann aber das Urteil vollstreckt worden ist und der Beklagte trotzdem und obwohl er auf Wiederherstellung des früheren Zustands verzichtet hat, die Berufung unter Bestreiten des Klaganspruchs weiterführt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082530393

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