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Aktenzeichen III 54/30

Datum 02.12.1930

Leitsatz Kann ein in gesetzlich zulässiger Weise in ein anderes Amt versetzter Reichsbeamter aus dem früheren Amt vermögensrechtliche Ansprüche für sich herleiten, wenn dieses Amt bei einer Neuregelung des Besoldungswesens höher bewertet wird als das Amt, in das der Beamte versetzt worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082540396

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