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Aktenzeichen V 82/30
Datum 10.12.1930
Leitsatz 1. Ist der Prozeßrichter bei Prüfung des Fristablaufs nach § 7 Abs. 3, 4 des preußischen Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 (GrVG.) an Rechtsansichten und Feststellungen der Verwaltungsbehörde gebunden? 2. Kann der Antrag auf Erteilung der Genehmigung nach § 6 daselbst zurückgenommen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464082570407
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