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Aktenzeichen V 66/30
Datum 10.12.1930
Leitsatz Ist der Prozeßrichter bei Prüfung des Fristablaufs nach § 7 Abs. 3, 4 des preußischen Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 (GrVG.) an den von der Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 2 daselbst bescheinigten Zeitpunkt des Eingangs eines ordnungsmäßigen Genehmigungsantrags gebunden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640830A0056
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