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Aktenzeichen VI 825/29

Datum 15.12.1930

Leitsatz Ist eine im Rheinland unter der Herrschaft des Code civil getroffene Vereinbarung, daß eine Schuld in deutschen Reichsgoldmünzen zahlbar sei, als Goldmünzklausel oder als verschärfte Goldwertklausel zu deuten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640830F0078

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