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Aktenzeichen IX 165/30
Datum 07.01.1931
Leitsatz Kommt der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft hinsichtlich des § 12 Abs. 2 des Beamten-Unfallfürsorgegesetzes vom 18. Juni 1901 dieselbe Stellung zu wie dem ehemaligen Unternehmen "Deutsche Reichsbahn" und wie dem Deutschen Reiche?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640831A0129
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