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Aktenzeichen VII 155/30

Datum 13.01.1931

Leitsatz Muß der Hypothekengläubiger die landesgesetzlichen Vorschriften gegen sich gelten lassen, die zur Sicherung der Verwendung der bei der Feuerversicherung zu leistenden Entschädigungssumme erlassen worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640831E0149

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