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Aktenzeichen IV Tgb 14/31

Datum 15.01.1931

Leitsatz Darf von der Partei, der auf ihren Antrag ein Notfristzeugnis erteilt und durch die Post übersandt wird, eine Postgebühr erhoben werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640831F0151

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