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Aktenzeichen V 136/30
Datum 28.01.1931
Leitsatz 1. Kann ein Gläubiger, der im Verteilungsverfahren zur Hebung gekommen ist, gegen einen widersprechenden Gläubiger Feststellungsklage dahin erheben, daß der Widerspruch unbegründet sei? 2. Zur Auslegung des § 881 Abs. 4 BGB.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464083270203
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