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Aktenzeichen III 68/30

Datum 30.01.1931

Leitsatz 1. Kann die Umbildung einer Reichsbehörde dadurch erfolgen, daß Maßnahmen, die jede für sich zur Herbeiführung einer solchen Umbildung nicht ausreichen würden, zusammengefaßt und gleichzeitig vorgenommen werden? 2. Kann ein Amt infolge Umbildung der Behörde, zu der es gehört, auch dann aufhören, wenn die mit dem Amte verbundenen Dienstaufgaben bei der Behörde verbleiben und nur ihre besondere Ausgestaltung fortfällt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464083280207

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