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Aktenzeichen VII 151/30

Datum 06.02.1931

Leitsatz 1. Unterliegt der Antrag auf Eintragung einer (Sicherungs-) Hypothek dem Stempel der Tarifstelle 14 III des preußischen Stempelsteuergesetzes, wenn über die zugrunde liegende persönliche Verbindlichkeit Teilschuldverschreibungen auf den Inhaber ausgegeben und mit der Wertpapiersteuer des Reiches belegt worden sind? 2. Ist dann, wenn die Eintragung einer Höchstbetragshypothek beantragt ist und der Höchstbetrag die Summe des Nennwerts der Teilschuldverschreibungen übersteigt, der Stempel wenigstens von dem Mehrbetrage zu erheben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464083330289

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