zurück

Aktenzeichen VII 197/30

Datum 06.02.1931

Leitsatz Darf der Stempel der Tarifstelle 14 III des preußischen Stempelsteuergesetzes erhoben werden, wenn der Antrag auf Eintragung einer Grundschuld gestellt ist und die Teilschuldverschreibungen auf den Inhaber, welche über die der Grundschuld tatsächlich, wenn auch nicht rechtlich, zugrunde liegende Forderung ausgestellt wurden, mit der Wertpapiersteuer des Reiches belegt worden sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464083340296

Download PDF

zurück