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Aktenzeichen V 229/30
Datum 14.02.1931
Leitsatz Hat der Gläubiger, der seine Buchhypothek auf Grund einer in der Rückwirkungszeit erfolgten Zahlung abgetreten hat, gegen den Erwerber, auf den die Hypothek erst nach dem 13. Februar 1924 im Grundbuch umgeschrieben worden ist, auch dann einen Ausgleichsanspruch, wenn eine sog. unechte Abtretung vorliegt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464083360303
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