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Aktenzeichen VII 218/30

Datum 03.03.1931

Leitsatz 1. Darf der Anfechtungskläger, für den im Wege der Zwangsvollstreckung eine Hypothek auf dem Grundstück des Schuldners eingetragen worden ist, und der die vorher zugunsten des Beklagten erfolgte Eintragung einer Hypothek anficht, den Klagantrag dahin stellen, daß der Anfechtungsgegner verurteilt werde, der Zwangshypothek den Vorrang vor der angefochtenen Hypothek einzuräumen? 2. Darf der Anfechtungskläger neben dem Empfänger des anfechtbaren Erwerbs auch den Schuldner verklagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464083400340

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