Aktenzeichen VI 389/30
Datum 19.02.1931
Leitsatz 1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die Erlassung eines Grundurteils gegeben und wie ist in solchen Fällen die Urteilsformel zu fassen? 2. Ist eine öffentlichrechtliche Baubeschränkung als Rechtsmangel oder als Sachmangel anzusehen? 3. Zur Frage der Vertragsauslegung. 4. Wann liegt eine unerhebliche Wertminderung im Sinne des § 459 Abs. 1 Satz 2 BGB. vor? 5. Wann liegt dem Grundstückskäufer in Ansehung verborgener Mängel eine Untersuchungs- und Erkundigungspflicht ob? In wessen Person müssen die Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit (§ 460 Satz 2 BGB.) erfüllt sein, wenn der Fiskus Käufer ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464083410343
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