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Aktenzeichen VII 508/30

Datum 10.03.1931

Leitsatz 1. Kann aus einem Lebensversicherungsvertrage, der den Versicherer -- eine unter Reichsaufsicht stehende ausländische Versicherungsunternehmung -- verpflichtet, beim Eintritt des Versicherungsfalles neben der Versicherungssumme einen Gewinnanteil zu vergüten, der Versicherte über die im Aufwertungsstockverfahren ihm zugeteilten Beträge hinaus noch weitere Aufwertungsansprüche erheben? 2. Ist die Vorschrift im Art. 115 Satz 3 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz vom 29. November 1925 rechtsgültig? 3. Zum Begriff der "bestimmten" Geldsumme im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Aufwertungsgesetzes.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464083420359

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