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Aktenzeichen III 131/30

Datum 24.02.1931

Leitsatz Liegt unter allen Umständen ein zum Schadensersatz verpflichtendes Verschulden darin, daß jemand gemeinsam mit anderen Personen, mit denen er sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft zusammengetan hat, einen Notar beauftragt, die erforderlichen Verträge zu entwerfen, dann aber sich weigert, die Verträge zu unterschreiben, und so bewirkt, daß die Notargebühren nutzlos aufgewendet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084060026

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