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Aktenzeichen VI 426/30

Datum 26.02.1931

Leitsatz Verstößt ein Vergleich, den der Grundstücksveräußerer über die Aufwertung des Kaufpreises unter Verzicht auf sämtliche Ansprüche mit seinem Käufer schließt, dann gegen die guten Sitten, wenn dabei die Ausgleichspflicht des Käufers nicht berücksichtigt wurde zum Nachteil des früheren Hypothekengläubigers, der seine persönliche Forderung gegen den Verkäufer angemeldet hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084090042

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