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Aktenzeichen VI 419/30

Datum 26.02.1931

Leitsatz 1. Kann der Gläubiger auch nach Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung an Erfüllungsstatt noch einen Aufwertungs- oder Ausgleichsanspruch geltend machen? 2. Unter welchen Voraussetzungen steht dem Schuldner gegen seinen Grundstücksabkäufer ein Ausgleichsanspruch zu?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640840A0045

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