zurück
Aktenzeichen VI 419/30
Datum 26.02.1931
Leitsatz 1. Kann der Gläubiger auch nach Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung an Erfüllungsstatt noch einen Aufwertungs- oder Ausgleichsanspruch geltend machen? 2. Unter welchen Voraussetzungen steht dem Schuldner gegen seinen Grundstücksabkäufer ein Ausgleichsanspruch zu?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640840A0045
zurück