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Aktenzeichen III 223/30
Datum 03.03.1931
Leitsatz 1. Inwieweit erleidet der Grundsatz, daß behördliche Angestellte durch Übertragung hoheitsrechtlicher Befugnisse mit Rechtsnotwendigkeit Beamte werden, dann eine Einschränkung, wenn diese Befugnisse nur von geringem Umfang sind und hinter der sonstigen Tätigkeit des Angestellten an Bedeutung erheblich zurückstehen? 2. Zur beamtenrechtlichen Stellung der preußischen Chausseeaufseher.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640840C0061
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