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Aktenzeichen Vb 2/31

Datum 14.03.1931

Leitsatz 1. Teilt die in der Spalte "Veränderungen" des hamburgischen (und des preußischen) Grundbuchformulars eingetragene, mit Zustimmung der nachstehenden Berechtigten erfolgte Erhöhung des Zinssatzes einer in der Hauptspalte eingetragenen Hypothek über 5% hinaus ohne weiteres den Rang des Hauptrechts oder ist der Vorrang vor den dem Hauptrecht nachfolgenden Rechten durch besonderen Vermerk kenntlich zu machen? 2. Über die Zulässigkeit "unnötiger" Grundbucheintragungen.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464084150106

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