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Aktenzeichen V 167/30

Datum 18.03.1931

Leitsatz 1. Bedarf der Beurkundung nach § 313 BGB. eine Nebenabrede, die bei einem mit mehreren Miteigentümern als Verkäufern geschlossenen Grundstückskaufvertrag eine Sondervergütung für einen Teil der Verkäufer hinter dem Rücken eines Mitverkäufers bestimmt? 2. Welche Folgen ergeben sich für die Wirksamkeit des Gesamtgeschäfts, wenn zwar Auflassung und Eintragung des Käufers im Grundbuch erfolgt sind, aber die nach dem preußischen Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken vom 10. Februar 1923 notwendige Genehmigung des Veräußerungsgeschäfts samt der Nebenabrede fehlt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640841A0131

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